Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was erlaubt ist und was nicht

Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Doch nicht jeder Lärm stellt automatisch eine unzumutbare Belästigung dar. Eigentümer und Mieter sollten wissen, welche Rechte und Pflichten gelten, um Konflikte zu vermeiden und im Streitfall richtig zu reagieren.

Welche Lärmbelästigungen sind hinzunehmen?

Geräusche, die zum normalen Alltagsleben gehören, müssen grundsätzlich akzeptiert werden. Dazu zählen etwa spielende Kinder, Schritte in der darüberliegenden Wohnung oder übliche Haushaltsgeräusche. Auch Gartenarbeiten sind zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, etwa das Rasenmähen werktags zwischen 7 und 20 Uhr.

Ruhezeiten und gesetzliche Regelungen

In den meisten Gemeinden gelten gesetzliche Ruhezeiten – oft von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig. In dieser Zeit müssen laute Tätigkeiten unterbleiben. Auch der Betrieb von besonders lauten Geräten wie Laubbläsern ist häufig eingeschränkt.

Wie sollte bei Störungen vorgegangen werden?

Bei einmaligen oder leichten Störungen empfiehlt es sich, zunächst das direkte Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Viele Probleme lassen sich so unkompliziert lösen. Hält die Belästigung an, kann der Vermieter eingeschaltet werden oder – in schweren Fällen – das Ordnungsamt oder die Polizei.

Fazit

Ein tolerantes Miteinander ist die beste Grundlage für ein friedliches nachbarschaftliches Verhältnis. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und frühzeitig das Gespräch sucht, kann viele Konflikte von vornherein vermeiden.

© immonewsfeed


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