Sie haben Fragen?
+49 6227 84 19 256
26.02.2024

Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

4

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet.

Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt.

Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.

Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de


WAYER IMMOBILIEN
Vogelsang 15 b
68789 St. Leon-Rot
Tel.: +49 6227 84 19 256
Fax: +49 6227 5 42 65
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Datenschutz
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.